Mehr Transparenz für potenzielle Käufer und Mieter

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann sollten Sie auf jeden Fall einen Energieausweis erstellen lassen. Dieser ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Indiz für die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Mit unserem einfachen und schnellen Service können Sie den Energieausweis für Ihr Haus erhalten - und damit potenzielle Käufer oder Mieter von den Qualitäten Ihrer Immobilie überzeugen.

Energieausweis holen
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Ein Muss für jeden Hausverkauf

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Wertvolle Entscheidungshilfe

Die Energieeffizienzklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung potentieller Käufer oder Mieter. Mit unserem Energieausweis erhalten Sie eine wertvolle Entscheidungshilfe und stellen Ihre Immobilie in transparenter Weise dar.

Zertifizierte Energieberatung

Die Energieberater der ebagentur sind in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und erstellen rechtssichere Energieausweise für Wohngebäude und gewerblich genutzte Immobilien (Nichtwohngebäude).

Gesetzliche Verpflichtung

Vermeiden Sie böse Überraschungen beim Verkauf oder bei der Vermietung Ihrer Immobilie! Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet eine klare Übersicht der Energieeffizienz Ihres Hauses. Der Ausweis ist ein Muss für jeden, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte.

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Bei uns selbstverständlich

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Alle Energieausweisklassen

Unsere Energieberater sind zertifiziert für Wohn- und Nichtwohngebäude.

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Fakten auf einen Blick

Der Energieausweis informiert 


Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber.

Mit dem Energieausweis können Mietende, Pachtende und Kaufende unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Hausbesitzern liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes: Er legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zugleich, mit welchen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.


Energieausweis bietet Orientierung


Ähnlich dem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten werden Gebäude anhand eines Bandtachos auf einer Farbskala von Grün nach Rot entsprechend ihres Energiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet. Damit lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung abschätzen. Zudem liefern die Effizienzklassen Anhaltspunkte über den energetischen Zustand des Gebäudes. Grundsätzlich ist die Einführung der Klassen daher zu begrüßen. Die derzeitige Ermittlung der Klassen auf Basis der Endenergiebedarf birgt jedoch Risiken: Es kann zu irreführenden Interpretationen führen, da u.a. der Kostenunterschied der Energieträger nicht berücksichtigt wird.

FAQs

Wann wird ein Energieausweis benötigt?
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Für die Ausstellung von Energieausweisen gibt es verschiedene Anlässe:

  • Verkauf oder Vermietung (sinngemäß auch bei Verpachtung und Leasing) von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
  • Neubau und größere Sanierung von Gebäuden,
  • Aushang in Gebäuden mit einer Nutzfläche größer als 1000 qm, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und den erheblichen Publikumsverkehr aufweisen.
Für was wird ein Energieausweis benötigt?
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Im Gebäudebestand dient der Energieausweis als Nachweis für die energetische Qualität bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils- zum Beispiel einer Wohnung. Einem potenziellen Mieter oder Käufer ist auf Verlangen ein Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

Der Interessent hat damit das Recht auf Einsichtnahme des Energieausweises. Als potenzieller Käufer im Sinne der Energieeinsparverordnung kann ein Miet- oder Kaufinteressent verstanden werden, der sich zur Besichtigung eines Gebäudes oder einer Wohnung einfindet.

Wird der Energieausweis zur Dokumentation der energetischen Qualität eines Bestandsgebäudes verwendet, kann der Hauseigentümer weitgehend frei zwischen einem Energieausweis auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs wählen.

Wer benötigt einen Bedarfsenergieausweis?
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  • Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten,
  • für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und
  • die nicht später dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 angepasst wurden

benötigen ein Energieausweis, der auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt wurde.

Wenn ausreichend genaue Angaben zum Gebäude fehlen, kann nach den Bekanntmachungen der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vereinfacht abgeschätzt werden, ob das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.

Wann wird keinen Energieausweis benötigt?
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  • bei Eigentümerwechsel durch Zwangsversteigerung oder Erbfolge
  • gegenüber Mietern in bestehenden Mietverhältnissen
  • bei Selbstnutzung im Eigenheimbereich, solange nicht vermietet oder verkauft werden soll
  • für denkmalgeschützte Gebäude
  • für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50qm
Wann wird er bei Neubau und Sanierung benötigt?
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Beim Neubau sowie der größeren Erweiterung von Wohngebäuden ist der Energieausweis als Nachweis für die Einhaltung der energetischen Anforderung der Energieeinsparverordnung an die bauliche Ausführung von Gebäuden auszustellen.

Der Energieausweis muss den letztendlich ausgeführten Stand der Baumaßnahme abbilden. Änderungen in der Planungsphase sind im Energieausweis zu berücksichtigen und nachzuführen.

Wird der Energieausweis als öffentlich- rechtlicher Nachweis einer Neubau- oder Sanierungsmaßnahme ausgestellt, ist immer ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Was wird beim Energieausweis auf Verbrauchsbasis benötigt?
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Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie die Energiebezugswerte für Warmwasser und Heizung der letzten drei Jahre, Informationen über einen etwaigen Leerstände und Bilder von der Immobilie. Einen Energieausweis auf Bedarfsbasis darf nicht ausgestellt werden, wenn die Immobilie ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer gestanden hat. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbrauchsausweis nicht mehr möglich. Bei Nichtwohngebäuden werden außerdem die vollständigen Daten zum Strombezug benötigt, sofern diese für die Beleuchtung, Warmwassererwärmung, der Gebäudebeheizung, der Belüftung oder der Klimatisierung der Immobilie benötigt werden. Grundsätzlich sind bei mehreren Wohnungs- oder Nutzungseinheiten die Verbrauchsdaten immer kumuliert zu übermitteln.

Was wird beim Energieausweis auf Bedarfsbasis benötigt?
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Die benötigten Unterlagen für einen Bedarfsausweis sind deutlich umfangreicher. Die Kosten für einen solchen Energieausweis kann erst nach Übermittlung aller Daten erstellt werden. Benötigt werden neben der Baubeschreibung zum Gebäude ein Lageplan, alle Grundrisse der Geschosse, Ansichten und Schnitte. Zusätzlich werden Angaben zu bereits durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen und ein aktuelles Schornsteinfegerprotokoll (falls vorhanden) benötigt.

Wer darf Energieausweise ausstellen?
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Energieausweise werden von Fachleuten ausgestellt, die über eine Qualifikation verfügen, die im § 88 des GEG geregelt ist. Die Energieberater unsere Energieberatungsagentur sind durch Listeneintrag in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur zertifiziert für die Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und gewerblich genutzte Immobilien (Nichtwohngebäude).

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